Reisebedingungen

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung bietet der Reisende uns den Abschluss eines Reisevertrages für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer an. Sie sollte spätestens 8 Tage vor der Reise bei uns eingegangen sein. Eine Anmeldung kann mündlich, telefonisch oder auch per Brief, Fax und Email sowie dem Programm beigefügten Anmeldebogen erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, worüber der Reisende in Kenntnis gesetzt wird. Eine telefonische Anmeldung ist bei Zusage seitens unseres Reiseunternehmens vertraglich verpflichtend.

2. Zahlung

Bei Vertragsabschluss bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn ist der Reisende zur umgehenden Anzahlung eines Teilbetrages in Höhe von 20 % des Reisepreises verpflichtet.
Der vollständige Reisepreis ist sodann zwei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen.
Bei kurzfristiger Buchung unter zwei Wochen vor Beginn der Reise ist der Kunde zur umgehenden Zahlung des kompletten Reisepreises an uns spätestens 8 Tage vor Beginn der Reise verpflichtet.

Reisegutscheine sind durch den Reisenden bei der entsprechenden Fahrt vorzulegen.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Angebotes sowie den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4. Rücktritt des Kunden, Ersatzperson

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, sind wir dazu berechtigt, die von uns getätigten Aufwendungen für die von uns getroffenen Reisevorkehrungen gegen den Kunden als Schadensersatz geltend zu machen.
Wir sind ebenso dazu berechtigt, unsere Ersatzansprüche ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart- und Rücktrittszeitpunkt gegen den Kunden als Pauschale gemäß nachfolgend genannter Staffelung geltend zu machen:

Busreisen (Tagesreisen):
bis 30 Tage vor Reisebeginn 10 %
ab 29. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 14. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 7. Tag vor Reisebeginn 70 %
ab 3. Tag vor Reisebeginn 100 %

Bus- und Flugreisen (Mehrtagesreisen)
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %
ab 29. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 14. Tag vor Reisebeginn 60 %
ab 7. Tag vor Reisebeginn 80 %
ab 3. Tag vor Reisebeginn 100 %

Bei Konzertreisen bzw. bei Reisen mit Bahn oder Flugzeug herrschen gesonderte Reisebedingungen. So wird neben den regulären Stornogebühren (siehe oben) im Hinblick auf den Karten- bzw. Ticketverlust zusätzlich ein pauschalisierter Ersatzanspruch geltend gemacht. Bis einen Tag vor Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Teilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn uns dies mitgeteilt wird (ausgenommen sind Flugreisen). .

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann bis 8 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erreicht ist. Unabhängig davon kann er vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Reise aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann (z.B. höhere Gewalt). In jedem Fall ist er verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Darauf zu verweisen ist, dass der Veranstalter bei klimatisch bedingten Absagen (Schnee, Eisregen, etc.) oder Absagen der Konzerte durch Krankheit der Künstler nicht haftet („höhere Gewalt“).

6. Mitwirkungspflicht und Ausschluss von Ansprüchen

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, die Beanstandung unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Unterlässt es der Kunde aus eigenem Verschulden, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz muss der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei dem Veranstalter geltend machen.

7. Pass-, Visum- und Zollvorschriften

Für die Einhaltung der Pass-, Visum- und Zollbestimmungen sowie der notwendigen prophylaktischen Maßnahmen ist der Reisende selbst verantwortlich. Entstehen hier z. B. infolge fehlender Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des oder der Reisenden zurückzuführen sind, kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen in Anspruch nehmen.

Denken Sie daran, einen gültigen Personalausweis mitzuführen.

8. Beschränkung und Haftung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist.

Soweit wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers aus unerlaubter Handlung verantwortlich sind und der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, ist der Schadensersatz bei Personenschäden auf € 75.000,– bei Sachschäden auf € 4000,– begrenzt.

Wir behalten uns vor, bei Ausfall von Konzerten (Absage durch den Veranstalter oder Künstler), oder Ausfall von Zügen oder Bussen (infolge höherer Gewalt wie Witterung, Streik, etc.) keine Garantieleistungen zu übernehmen.

9. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Saarbrücken.